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   Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98   

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https://dejure.org/2000,16698
Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98 (https://dejure.org/2000,16698)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - C-387/98 (https://dejure.org/2000,16698)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - C-387/98 (https://dejure.org/2000,16698)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98
    10: - Urteil vom 19. Juni 1984 in der Rechtssache 71/83 (Slg. 1984, 2417).

    12: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 14).

    13: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 14).

    19: - Artikel 17 Absatz 2 lautet: "Wenn eine solche Vereinbarung von Parteien geschlossen wurde, die beide ihren Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats haben, so können die Gerichte der anderen Vertragsstaaten nicht entscheiden, es sei denn, das vereinbarte Gericht oder die vereinbarten Gerichte haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt." 20: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9).

    21: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 26).

    22: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnrn. 24 f.).

    23: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 26).

    25: - Schlußanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn vom 21. März 1984 in der Rechtssache 71/83 (Slg. 1984, 2417).

    26: - Urteil in der Rechtssache 71/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnrn. 24 f.).

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98
    Da aufgrund der Änderungen des Artikels 17 eine Schriftform nicht mehr nötig ist, kann diese Einigung u. U. auch vermutet werden.(15) Diese Rechtsprechung wurde im Urteil Castelletti bestätigt.(16).

    So hat der Gerichtshof im Urteil Castelletti unter Bezugnahme auf das Urteil MSG auch entschieden, daß es Sache des nationalen Gerichts sei, festzustellen, ob ein internationaler Handelsbrauch bestehe.(17) Es kann in diesem Zusammenhang auch möglich sein, daß das nationale Gericht sich auf zusätzliche Informationen seitens der Partei stützt, die sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung beruft.

    16: - Urteil des Gerichtshofes vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-159/97 (Castelletti, Slg. 1999, I-1597, Randnrn.

    17: - Urteile in der Rechtssache C-159/97 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 21).

    24: - Urteil in der Rechtssache C-159/97 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 42).

    27: - Urteil in der Rechtssache C-159/97 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 42).

  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98
    5: - Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-106/95 (MSG, Slg. 1997, I-911, Nr. 23).

    6: - So der Bericht Schlosser zitiert in Nrn. 23 f. der Schlußanträge in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 4).

    14: - Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95 (MSG, Slg. 1997, I-911, Randnr. 17).

    15: - Urteil in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnrn. 17 und 19).

    17: - Urteile in der Rechtssache C-159/97 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-106/95 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-345/22

    Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil-

    12 Das vorlegende Gericht verweist auf Rn. 23 des Urteils Coreck und auf die Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Coreck (C-387/98, EU:C:2000:157).
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